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Die ersten Schritte in Deutschland

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Die ersten Schritte in Deutschland

Wie lange darf ich bleiben und unter welchen Umständen bekomme ich finanzielle Hilfe vom Staat?

Finanzielle Hilfe gibt es nur, wenn Ihr bei der für Euren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde als Flüchtling registriert seid oder beim Sozialamt einen Antrag stellt.  

Nach der Registrierung bekommt Ihr eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese gilt …

  • zunächst für 2 Jahre.

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird vermutlich verlängert, …

  • solange das Kriegsrecht in der Ukraine weiterbesteht;

Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch aus anderen Gründen erteilt oder verlängert werden, zum Beispiel …

  • solange wie Ihr Euch oder Eure Kinder sich in einer beruflichen Ausbildung oder in einem Studium befinden, welche noch nicht abgeschlossen ist;
  • wenn Ihr mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet seid;
  • der deutsche Staat Eure Tätigkeit in Deutschland für Deutschland als wichtig und nötig empfindet -  d.h. wenn Ihr arbeitet.

Ab dem 01.06.2022 sind alle mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder mit Fiktionsbescheinigung nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt, sondern beim Jobcenter. Beim Jobcenter müsst Ihr immer Anträge stellen, sonst bekommt Ihr keine Leistungen. Eine Ausnahme davon,dass Ihr eigene Anträge stellen müsst, gibt es nur für eine kurze Zeit nach der Gesetzesänderung.

Für wen gibt es finanzielle Hilfe und für welchen Zeitraum?
Geholfen werden soll den Bedürftigen; also allen Flüchtlingen, die in Deutschland wohnen und die keine oder wenige eigene finanzielle Mittel (Einkommen und Vermögen) haben. Die Sozialhilfe wird für 6 Monate berechnet und gezahlt, danach müsst Ihr einen neuen Antrag stellen. 
Einkommen ist alles was im Monat neu dazu kommt, z.B. Arbeitslohn, Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder auch Geschenke. 
Vermögen ist alles, was schon da ist, z.B. Immobilie, Sparkonto oder ein Auto. Beim Vermögen gibt es einen Grenzbetrag, den Ihr behalten könnt, also trotzdem Sozialhilfe bekommt.  
 

Aktuell gibt es beim Jobcenter für das Vermögen Sonderregeln, die bis zum 31.12.2022 gelten: Vermögen unter € 60.000 und € 30.000 für jede weitere Person kann behalten werden. Bei einer Mutter mit 1 Kind z.B. gibt es also einen Grenzbetrag von € 90.000.  Erst wenn Ihr alles Geld, was Ihr darüber mehr habt, verbraucht habt, gibt es finanzielle Hilfe.Es ist eine Gesetzesänderung ab dem 01.01.2023 geplant. Die Hilfe vom Jobcenter soll dann "Bürgergeld" heißen. Manches sol sich ändern, vieles bleibt aber. Informiert Euch spätestens Ende 2022, wie ab Janaur 2023 die Gesetze aussehen.

Wie schätzt der deutsche Staat Euer Einkommen und Euer Vermögen ein?Zunächst müsst Ihr alle Eure Vermögen und Einkommen angeben – sei es in der Ukraine oder in Deutschland. Dabei zählt nur Vermögen und Einkommen, dass Ihr zu Geld machen könnt und an das  Ihr herankommt. Zum Beispiel …
gilt als Einkommen oder Vermögen:

  • Eine Wohnung in der Ukraine, für welche Ihr Miete bekommt;
  • Fahrzeuge, welche Ihr verkaufen könnt, weil es nicht gebraucht wird;
  • Bankguthaben, Sparvermögen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen in der Ukraine und/oder in Deutschland;
  • Einkommen aller Art in der Ukraine und/oder in Deutschland, z.B. auch Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Geschenke.

ABER nur wenn Ihr auf dieses Einkommen und Vermögen in Deutschland tatsächlich Zugriff habt, zählt es bei der Berechnung des Anspruchs auf Sozialhilfe mit.
Es gilt also nicht als verwertbares Vermögen:

  • Eine Wohnung oder Haus in der Ukraine;
  • Ein Fahrzeug in der Ukraine, an das Ihr nicht herankommt;
  • Zahlungen auf ein Konto, auf das Ihr von Deutschland aus nicht zugreifen könnt. 

Der Deutsche Staat kann Eure Angaben überprüfen. Dabei wirkt die Ukraine mit. 
 

Finanzielle Hilfen in Deutschland
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Finanzielle Hilfen in Deutschland

Die Grundprinzipien  und wofür und wieviel Hilfe ich bekomme

Mein erster Job
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Mein erster Job

Eine Arbeitserlaubnis erhalten Ihr ab dem ersten Tag Ihres angemeldeten Aufenthalts in Deutschland, auch wenn Ihr nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis habt

An wen wende ich mich bei individuellen Fragen?
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An wen wende ich mich bei individuellen Fragen?

Bei weiterführenden Fragen könnt Ihr Euch wenden an Herrn Rechtsanwalt Genge (siehe ra-genge.de)
In diesem Fall ist die Beantwortung kostenpflichtig.

Weiterführende Hinweise
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Weiterführende Hinweise

Zu anderen Themen gibt es eine Vielzahl von Webpages in deutscher und ukrainischer Sicht.