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Mein erster Job
Eine Arbeitserlaubnis erhalten Ihr ab dem ersten Tag Ihres angemeldeten Aufenthalts in Deutschland, auch wenn Ihr nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis habt
Der Deutsche Staat möchte, dass Ihr möglichst schnell einen eigenen Job habt und selbst Geld verdient. Daher bekommt Ihr eine Arbeitserlaubnis vom ersten Tag des registrierten Aufenthalts in Deutschland an, schon wenn Ihr die Fiktionsbescheinigung bekommt.
Sobald Ihr einen Job habt, müsst Ihr das Einkommen dem Jobcenter offiziell angeben.
Staatliche Hilfen bekommt Ihr dann weniger. Mehr dazu unten.s
3.1) Wie finde ich meinen ersten Job?
Die Unterstützung bei der Arbeitssuche ist in Deutschland auch Sache des „Jobcenters“. Registriert Euch dort, und das Jobcenter wird Euch Jobs anbieten. Das Jobcenter wird Euch auch beraten:
- Ob ukrainische Arbeitszeugnisse und Zertifikate in Deutschland anerkannt werden und
- Ob Ihr ggf. vom Staat eine Umschulung oder Weiterbildung bezahlt bekommt.
Das Verfahren zur Anerkennung der Diplome und Abschlüsse aus der Ukraine ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Für Berlin findet Ihr weitere Informationen und Beratungsangebote hier:
berlin.de/sen/bjf/anerkennung
und
ihk.de/berlin/service-und-beratung/fachkraefte-und-mitarbeiter/anerkennungsberatung-nicht-reglemtierter-berufe/antragsbegleitende-beratung-in-der-ihk-berlin-2262948
3.2) Wie wird mein Arbeitseinkommen auf die staatlichen, finanziellen Hilfen angerechnet?
Das Jobcenter gibt Euch nur Geld, solange Ihr bedürftig seid. Verdient Ihr selbst Geld, so bekommt Ihre weniger oder gar kein Geld vom Jobcenter mehr.
Verdient Ihr € 100 im Monat oder weniger, gibt es keine Abzüge, Ihr könnt das Geld behalten, das nennt sich „Grundfreibetrag“. Aber Ihr müsst das Jobcenter immer informieren.
Verdient Ihr mehr als € 100,00 im Monat, könnt ihr nur einen kleineren Teil des Lohns behalten, das meiste wird nach einem komplizierten Stufensystem von der Sozialhilfe abgezogen:
Freibetrag jeweilige Stufe | % der Stufe | Höchstbetrag |
Freibetrag 1. Stufe: Erwerbseinkommen zwischen 100 € - 1000 € | 20% | 180 € |
Freibetrag 2. Stufe: Erwerbseinkommen zwischen 1000 € - 1200 € | 10% | 20 € |
Freibetrag 3. Stufe: Erwerbseinkommen zwischen 1200 € - 1500 € (Kinderstufe, gilt nur wenn Unterhaltspflicht für mind. 1 Kind besteht) |
10% | 30 € |
Gesamtsumme Erwerbstätigenfreibeträge: | 230V |
Beispiel bei einem Minijob mit € 250,00 Monatslohn:
Lohn (Minijob) | 250,00 € |
Grundfreibetrag | - 100,00 € |
Erwerbstätigenfreibetrag | - 30,00 € |
Abzug vom Einkommen | 120,00 € |
Ihr könnt behalten: | = 130,00 € von 250,00V |
Weitere Informationen findet Ihr auch hier:
einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/einkommensanrechnung.pdf
Achtung: Verheimlicht Ihr dem Deutschen Staat Euer Einkommen und Vermögen und der Staat erfährt davon, dann wird die Behörde Euch bei der Polizei anzeigen und es kann ein Bußgeld oder sogar ein Strafurteil mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe gegen Euch geben.
3.3) Muss ich arbeiten? Und erhöht ein Job meine Chancen, länger in Deutschland bleiben zu können?
In Deutschland gibt es keine Arbeitspflicht. Niemand wird gezwungen zu arbeiten. Aber das Jobcenter kann Euch den „Regelsatz zum Leben“ kürzen, wenn Ihr Termine beim Jobcenter ohne Entschuldigung nicht einhaltet. Die Kürzung kann bis zu 10% betragen. Die anderen Kürzungsmöglichkeiten werden gerade überarbeitet, ab Mitte 2023 soll ein neues Gesetz dazu kommen.
Nach Ablauf von 2 Jahren und nach Ablauf des Kriegsrechtes in der Ukraine wird geprüft, ob Ihr Deutschland verlassen müsst oder nicht.
In der Regel wird der Deutsche Staat die Aufenthaltserlaubnis verlängern,
- wenn sich minderjährige Kinder in Schul- oder Berufsausbildung befinden
- wenn Ihr in einer Berufsausbildung seid
- wenn Ihr an der Universität ein Studium macht,
- wenn Ihr eine Bildungsmaßnahme noch nicht abgeschlossen habt,
- wenn Ihr eine Arbeit habt, welche der Deutsche Staat als wichtig empfindet und
- Ihr Euren Lebensunterhalt selbständig bestreiten könnt,
- wenn Ihr mit einem/r Deutschen verheiratet seid.