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Finanzielle Hilfen in Deutschland
Die Grundprinzipien und wofür und wieviel Hilfe ich bekomme
Zuständig für die Finanzielle Hilfe ist ab dem 01.06.2022 in der Regel das Jobcenter - zumindest, wenn eine/einer aus Eurer Familie gesund und im erwerbsfähigen Alter (zwischen 15 Jahre und Rentenalter) ist.
Damit will der Deutsche Staat zum Ausdruck bringen, dass Ihr – wenn möglich und zumutbar - arbeiten sollt.
Aufgaben des Jobcenters sind …
- Euren Lebensunterhalt sicherzustellen,
- Euch die Mittel zu geben, um Euch für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
- Euch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu helfen.
Der Deutsche Staat zahlt Euch …
Pauschaler Regelsatz „zum Leben“
Alle bedürftigen Flüchtlinge haben Anspruch auf Lebensunterhalt, Erwachsene und Kinder.
Wieviel Ihr im Jahr 2022 bekommt, seht Ihr in der nachfolgenden Tabelle:
Regelsatz „zum Leben“ 2022 | ||
Alleinstehende / Alleinerziehende | € 449 | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | € 404 | Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) | € 360 | Regelbedarfsstufe 3 |
Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | € 360 | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | € 376 | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | € 311 | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | € 282 | Regelbedarfsstufe 6 |
Mit diesem Geld müsst Ihr Euren Lebensunterhalt bestreiten.
Das heißt Ihr zahlt davon …
- Lebensmittel ,
- Bekleidung (außer Erstausstattung),
- Strom,
- Tickets für Bahn und Bus (Mobilität),
- Mobiltelefon, SIM-Karte, Computer, Fernseher
(außer, diese sind berufsbedingt notwendig), - Wohnungseinrichtung wie Möbel, Waschmaschine (außer Erstausstattung),
- Versicherungen - z. Bsp. Privathaftpflicht,
- Steuern - z. Bsp. Hundesteuer,
- den Unterhalt Eures Fahrzeuges.
Wofür es Extra-Geld (Mehrbedarfe) geben kann, zeigen wir Euch nachfolgend.
Pauschaler Regelsatz „zum Wohnen“ für Miete
Wenn Ihr schon eine Wohnung zur Miete habt, dann muss das Jobcenter In den ersten 6 Monaten der Hilfe die tatsächliche Miete zahlen. Nach den ersten 6 Monaten oder wenn Ihr Eure erste Mietwohnung sucht, während Ihr schon beim Jobcenter seit, gibt es pauschale Obergrenzen für die Miete, die das Jobcenter zahlt. Ist Eure Miete teurer, müsst Ihr den Rets selbst zahlen.
Der Regelsatz zum Wohnen unterscheidet sich nach Regionen resp. nach den Bundesländern.
Im Allgemeinen interessiert das Jobcenter in Berlin nicht, ob Ihr eine Wohnung oder ein Haus mietet, ob Eure Unterkunft klein oder groß. Den Staat interessiert nur, was Eure Unterkunft kostet. Beachtet aber: In anderen Städten kann es auch auf die Größe der Wohnung ankommen. Informiert Euch vor Ort über die Regeln.
Dabei richtet sich die zugelassene Miethöhe überall auch nach der Anzahl Personen, welche in der Unterkunft wohnen. Dabei zählen alle gleich: Erwachsene und Kinder. Haustiere zählen nicht.
Nachfolgend seht Ihr am Beispiel der Stadt Berlin, was Ihr für die Miete ausgeben dürft:
Bei den Heizkosten gibt es Unterschiede, je nachdem ob mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme geheizt wird, daher hier nun 3 Tabellen für normale Mietshäuser:
1) Heizung mit Heizöl
Pauschale Miete in Berlin bei Heizöl | |
Größe der Familie | Bruttowarmiete (Miete + Heizung+ Betriebskosten) |
1 | € 495,50 |
2 | € 608,40 |
3 | € 745,60 |
4 | € 838,80 |
5 | € 999,60 |
jede weitere Person dazu | € 117,60 mehr |
2) Heizung mit Erdgas
Pauschale Miete in Berlin bei Erdgas | |
Größe der Familie | Bruttowarmiete (Miete + Heizung+ Betriebskosten) |
1 | € 484,50 |
2 | € 591,50 |
3 | € 728,00 |
4 | € 819,00 |
5 | € 977,16 |
jede weitere Person dazu | € 114,96 mehr |
3) Heizung mit Fernwärme
Pauschale Miete in Berlin bei Fernwärme | |
Größe der Familie | Bruttowarmiete (Miete + Heizung+ Betriebskosten) |
1 | € 504,50 |
2 | € 617,50 |
3 | € 760,00 |
4 | € 855,00 |
5 | € 1017,96 |
jede weitere Person dazu | € 119,76 mehr |
Die Tabellen sind vereinfacht und gelten nur für normal große Berliner Mietshäuser. Bei kleineren Häusern schaut in die Links unten für genauere Tabellen.
Es gibt dazu noch Ausnahmeregelungen, die manchmal eine um 10% höhere Miete erlauben.
Bevor Ihr eine Wohnung oder Haus anmietet, müsst Ihr den Vermieter bitten, Euch ein Mietangebot zu geben. Damit geht Ihr zum Jobcenter. Hat das Jobcenter das Mietangebot akzeptiert, könnt Ihr die Unterkunft anmieten. Wenn Ihr umziehen wollt, müsst Ihr die neue Miete erst vom Jobcenter genehmigen lassen, erst dann dürft Ihr den neuen Mietvertrag unterschreiben.
Möbel- und Kücheneinrichtung
In Deutschland werden Wohnungen und Häuser in der Regel unmöbliert vermietet. Möbel und oft auch die Haushaltsgeräte muss der Mieter selbst beibringen.
Der Staat wird Euch die Ersteinrichtung Eurer Wohnung bezahlen. Wieviel Geld es in der Regel gibt seht Ihr in nachfolgender Tabelle für Berlin:
Grundpauschale für Erstausstattung der Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte (Berlin) |
|
1 Personenhaushalt | € 1213,00 |
2 Personenhaushalt (2 Erwachsene) | € 1721,00 |
2 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 1 Kind) | € 1632,00 |
3 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 2 Kinder) | € 2111,00 |
4 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 3 Kinder) | € 2404,00 |
3 Personenhaushalt (2 Erwachsene und 1 Kind) | € 2324,00 |
Für jedes weitere Kind dazu | € 272 mehr |
In diesen Grundpauschalen ist die Erstausstattung für das Wohnzimmer, das Schlafzimmer, die Kinderzimmer, das Badezimmer, den Korridor, die Küche, die Bettausstattung sowie der Hausrat (z.B. Teller, Besteck) enthalten.
Die elektrischen Geräte, die Gardinen und die Teppichböden sind nicht Bestandteil der Pauschalen. Dafür müsst Ihr im Antrag einzeln angeben, welche Gegenstände (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank) fehlen. Es gibt dann für die Geräte auch Pauschalen, z.B. Waschmaschine € 302,00, Kühlschrank ab € 226,00. Schaut in die Links unten für genauere Tabellen und fragt das Jobcenter.
Dem Staat ist es egal, was Ihr kauft. Aber: Ihr müsst das Geld so wie beantragt für Möbel- und Kücheneinrichtung verwenden. Der Staat hat das Recht, dies zu prüfen. Hebt also Eure Kaufbelege und Rechnungsquittungen auf.
Der Staat zahlt nur die Erstausstattung. Geht der Kühlschrank kaputt, und braucht Ihr einen neuen Kühlschrank, so müsst Ihr diesen vom Geld „zum Leben“ (siehe § 2.1.) bezahlen.
Bekleidung
Der Staat geht davon aus, dass Ihr aus der Ukraine wenig Gepäck mitnehmen konntet. Der Staat ist daher bereit, Euch Geld für Bekleidung zu geben. Wieviel Geld es in der Regel gibt seht Ihr in nachfolgender Tabelle:
Erstausstattung für Bekleidung | |
Jungen und Männer ab 16 Jahre | € 357,00 |
Mädchen und Frauen ab 16 Jahre | € 379,00 |
Kinder ab 7 Monat bis unter 7 Jahre | € 356,00 |
Kinder ab 7 Jahre bis unter 16 Jahre | € 371,00 |
Dem Staat ist es egal, was Ihr kauft. Aber: Ihr müsst das Geld so wie beantragt für Bekleidung verwenden. Der Staat hat das Recht, dies zu prüfen. Hebt also Eure Kaufbelege und Rechnungsquittungen auf.
Der Staat zahlt nur die Erstausstattung. Braucht Ihr neue Bekleidung, weil Eure Kinder wachsen oder weil die Bekleidung kaputt ist, so müsst Ihr diesen vom Geld „zum Leben“ (siehe § 2.1.) bezahlen.
Wenn Ihr aber im Sommer (April bis September) gekommen seid und vielleicht nicht die vollen Beträge wie oben sondern nur die anteilige Sommerpauschale (= 40%) für Eure Kleidung bekommen habt, dann habt Ihr für den Winter (Oktober bis März) Anspruch auf die Winterpauschale (= 60%).
Für die Erstausstattung anlässlich der Geburt eines Kindes gibt es € 361,00 zusätzliche Hilfe. Das müsst Ihr beantragen.
Individueller Mehrbedarf
Nicht alle Menschen passen in das gleiche Schema. Das weiß auch der Deutsche Staat. Daher kann man für alles Geld beantragen, was man individuell konkret braucht. Das kann sein …
- Extra Geld für Lebensmittel, wenn man wegen einer Krankheit auf besonders teure Diäten angewiesen ist.
- Geld für die Kinderbetreuung, wenn man Alleinerziehende ist. Wenn Euer Ehegatte/Partner in der Ukraine ist, werdet Ihr als Alleinerziehende angesehen und bekommt einen pauschalen prozentualen Zuschlag auf die Leistungen. Achtet darauf, ob im Bescheid über die Hilfe auch die Leistung „Mehrbedarf für Alleinerziehende“ auftaucht.
- Geld für Sonderbedarf während der Schwangerschaft, etwa Umstandsbekleidung. Für die Erstausstattung an Bekleidung während der Schwangerschaft gibt es € 219,00 als pauschale Hilfe.
Zusätzliche Hilfen müsst Ihr bei der Behörde beantragen.
Medizinische Versorgung
In Deutschland müssen alle Menschen krankenversichert sein.
Die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse gehört zu den Leistungen des Jobcenters. Ihr könnt Euch beim Antrag aussuchen, bei welcher Gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK) Ihr versichert sein wollt. Sofern Ihr nichts angebt, wird Euch das Jobcenter automatisch bei einer der großen Krankenversicherungen anmelden. Ihr bekommt dann eine Chipkarte, die Ihr beim Arztbesuch vorzeigt.
Die Krankenversicherung bezahlt grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Maßnahmen.
Was medizinisch notwendig ist, bestimmt der Arzt.
Transport / Öffentlicher Nahverkehr
In den meisten Bundesländern gibt es spezielle Tickets für regionale Bus/Bahn/U-Bahn für Bedürftige, die Hilfe vom Staat bekommen.
In Berlin heißt das aktuell „berlinpass“. Diesen müsst Ihr beim Bürgeramt beantragen.
Mit dem berlinpass könnt Ihr dann bei der BVG oder S-Bahn das stark ermäßigte Monatsticket für „Berlin-Ticket S Berlin AB“ für € 27,50 statt wie sonst € 86,00 kaufen.
Beachte: Aktuell gibt es von Juni bis August 2022 eine besondere Aktion der Bundesregierung, das 9-Euro-Ticket. Das gilt für BVG, S-Bahn und den Regionalverkehr der Deutschen Bahn.
Mit dem berlinpass könnt Ihr viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
- Museen, Theater, Konzerte, Kinos,
- Schwimmbäder,
- Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
- Bibliotheken,
- Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.
Beachtet: Ab dem 01.01.2023 soll der „berlinpass“ ersetzt werden durch eine neuen Berechtigungsnachweis, der automatisch vom Jobcenter verschickt wird. Für Kinder und Jugendliche gibt es dann eine besondere Regelung, den „berlinpass-BuT“. Weitere Informationen findet Ihr hier:
berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/berlinpass
Schule
In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder bis mindesten 16 Jahren.
Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos.
Das zuständige Schulamt wird Euch eine Schule zuweisen.
In vielen Kreisen gibt es schon spezielle „Willkommens“- oder „Integrations“-Klassen für ukrainische Kinder. Die Kinder lernen dort in erster Linie Deutsch. Ziel ist, dass die Kinder möglichst rasch gemeinsam mit deutschen Kindern eine normale Schulklasse besuchen können.
Sonstige Förderung für Kinder
Wenn Euer Kind Sport oder Musik oder sonst ein Hobby hat, gibt es finanzielle Hilfe zur Bildung Eurer Kinder beantragen, es nennt sich Bildungspaket oder auch BuT (Bildung und Teilhabe), z. B. für:
- Klavierunterricht,
- Mitgliedsbeitrag im Sportverein.
Weitere Informationen findet Ihr hier:
berlin.de/sen/bjf/bildungspaket
Sprachausbildung
Der Deutsche Staat will, dass Ihr möglichst rasch arbeitet und selbständig Geld verdient.
Voraussetzung hierfür ist die Kenntnis der deutschen Sprache.
Für ukrainische Flüchtlinge bietet der Deutsche Staat in allen Regionen kostenlos Sprachkurse an.
D.h. hierfür gibt es kein Geld –
Ihr müsst die unentgeltlichen Kurs-Angebote des Staates annehmen.
Achtung: Wenn Ihr nicht lernen wollt, so kann das Jobcenter Euch bestrafen: D.h. der pauschale Regelsatz zum Leben wird gekürzt. Es gibt also weniger Geld.
Berufsqualifizierende Maßnahmen
Der Deutsche Staat will, dass Ihr möglichst rasch arbeiten könnt. Am besten natürlich in Eurem angestammten Beruf. Daher könnt Ihr Geld für alle möglichen Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese Euch helfen, rasch eine qualifizierte Arbeit zu finden. Z. Bsp.
- kann ein Koch beantragen, einen Kurs „Deutsche Küche“ zu beantragen, wenn er/sie sich davon verspricht, rascher eine Stelle als Koch zu finden;
- kann ein Reitlehrer eine Ausbildung zum Pferdewirt beantragen, wenn dies für eine Anstellung notwendig ist.